„Café Merci“ beutet „Merci“ nicht aus
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 23.05.2012, Az.: 6 W 36/12 Die Einbettung der Marke „Merci“ in die Zeichen „Café Merci“ ist zumindest dann nicht als unlautere Rufausbeutung einzustufen, wenn dem Leistungsangebot von „Cafe Merci“ nicht allein deswegen eine höhere Beachtung oder Wertschätzung entgegengebracht wird, weil zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen eine gedankliche Verbindung hergestellt wird.
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