Das Merkblatt einer Behörde
Urteil des VG Frankfurt am Main, Az.: 1 K 3876/08 Veröffentlicht eine Behörde auch im Internet ihre Merkblätter, wo sie für jeden Bürger einsehbar sind, entsteht gerade aufgrund der Internetveröffentlichung eine Bindungswirkung, die sich die Behörde zurechnen lassen muss und auf welche sich der einzelne Bürger berufen kann.
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