Inhalte mit dem Schlagwort „Mieterhöhung“

24. Oktober 2018

Zustimmung des Mieters zu Mieterhöhung unterliegt nicht dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht

Widerrufsrecht gelb markiert und unterstrichen
Pressemitteilung Nr. 168/18 des BGH zum Urteil vom 17.10.2018, Az.: VIII ZR 94/17

Gemäß § 558b BGB ist zur Mieterhöhung die Zustimmung des Mieters erforderlich. Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach den §§ 558 Abs. 1, 558a Abs. 1 BGB zu, so ist diese Zustimmung nicht vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen umfasst. Der Mieter sei durch die Vorschriften in den §§ 558 ff. BGB bereits ausreichend geschützt. Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Regelungszweck der §§ 558 ff. BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) und den Bestimmungen über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nicht vereinbar und die Vorschriften demnach einschränkend auszulegen.

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10. Juli 2009

Mieterhöhung auf Basis der falschen Flächenangabe

Pressemitteilung des BGH vom 08.07.2009, Az.: VIII ZR 205/08

Solange die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten nicht um mehr als 10 % abweicht, ist eine Mieterhöhung auf Basis der Vertragsvereinbarung erlaubt, § 558 BGB. Erst außerhalb dieser Toleranzgrenze ist es dem Mieter nicht mehr zumutbar an der vertraglichen Wohnflächenvereinbarung festzuhalten.

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