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19. Januar 2015

Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben

Fahrer eines Autos hält ein Smartphone hoch
Urteil des KG Berlin vom 17.10.2014, Az.: 5 U 63/14

Die einstweilige Verfügung gegen die Mietwagen-App „Uber“ ist aufgrund fehlender Dringlichkeit aufgehoben worden. Es steht der Annahme einer Dringlichkeit entgegen, wenn der eine Untersagung begehrende Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt oder ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde.

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