Inhalte mit dem Schlagwort „Miles & More“

08. August 2013 Top-Urteil

Prämien aus dem Vielfliegerprogramm einer Airline sind frei übertragbar

Flugzeit im Landeanflug bei Sonnenuntergang.
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2013, Az.: 5 U 46/12

Die Einschränkung der Teilnahmebedingungen eines Vielfliegerprogramms dahingehend, dass erworbene Prämiendokumente nicht weiterveräußert oder sonst weitergegeben werden dürfen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Kunde sei dadurch in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen - die Einlösung gesammelter Meilen in Form von Prämiendokumenten - gestört, wohingegen das Interesse der Fluggesellschaft - nämlich die Bindung der Kunden an ihr Unternehmen - als nicht anerkennenswert schutzwürdig anzusehen ist. Somit muss dem Kunden auch die Nutzung von Prämiendokumenten in dem Umfang zugesichert werden, dass er sie frei übertragen kann.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
23. Januar 2013

Änderung der Miles & More Bedingungen war rechtmäßig

Urteil des OLG Köln vom 08.01.2013, Az.: 15 U 45/12

Die Änderung der Miles & More- Prämientabelle zum 03.01.2011 ist nach Ansicht des OLG Köln rechtmäßig gewesen. Der Streit eines Miles & More- Teilnehmers mit den Betreibern drehte sich im Kern um die Wirksamkeit einer zum 3.1.2011 in Kraft getretenen Änderungen des Prämienkatalogs der Miles & More-Meilen. Für die Inanspruchnahme von Business und First Class-Flügen ergab sich durch die Änderungen eine Erhöhung der für eine Einlösung notwendigen Meilen, während für One¬way-Flugprämien und Flugprämien mit Rückflug am gleichen Tag („Same-Day-Awards“) die für eine Einlösung erforderliche Anzahl von Meilen verringert worden ist.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a