Inhalte mit dem Schlagwort „Minderjährige“

11. Juni 2015 Top-Urteil

Zur Haftung für Filesharing Minderjähriger durch Verletzung der Aufklärungspflicht

Vater und Mutter beobachten ihr Kind während es mit dem Tablet spielt
Pressemitteilung Nr. 92/2015 zum Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14

Die täterschaftliche Haftung des Anschlussinhabers wird nicht durch den Vortrag widerlegt, der Anschlussinhaber befand sich zur Zeit des Filesharings im Urlaub, wenn die tatsächliche Vermutung der Täterschaft nicht durch den Vortrag entkräftet wird, welche anderen Personen zum Tatzeitpunkt selbständigen Zugang zum Internet hatten.

Beim Zugänglichmachen des Internetanschlusses an im selben Haushalt lebende Minderjährige muss eine Belehrung über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Musiktauschbörsen sowie ein Verbot der Teilnahme daran durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Überwachungspflicht des Kindes besteht im Grundsatz nicht, sondern erst dann, wenn die Eltern Kenntnis haben, dass das Kind dem Verbot zuwider handelt.

Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie ist ein Betrag in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel angemessen

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13. Juli 2018

Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

Kind liegt auf Sofa mit Smartphone
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2018, Az.: 2 UF 41/18

Besitzt ein minderjähriges Kind (unter 12 Jahren) ein eigenes Smartphone und/oder hat Zugang zum Internet, schädigen die Eltern das Kind nicht allein aufgrund der Annahme, dass sie ihrem Kind damit theoretisch auch den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten ermöglichen. Um eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen, müssen im konkreten Fall weitere Anhaltspunkte gegeben sein, wie zum Beispiel der konkrete Zugang des Kindes zu jugendgefährdenden Inhalten oder das Unterlassen der Eltern von jeglichen Weisungen und Einschränkungen der Mediennutzung im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht.

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06. Juli 2017 Kommentar

Kindeswohlgefährdung durch WhatsApp: Mutter muss schriftliche Zustimmungen einholen

Mutter sitzt mit ihrem Kind beim Essen; die Tochter starrt auf ihr Smartphone, die Mutter schaut traurig
Kommentar zum Beschluss des AG Bad-Hersfeld vom 20.03.2017, Az.: F 111/17 EASO

Infolge der zunehmenden Technisierung kommen junge Menschen immer früher mit digitalen Medien in Berührung. So ist es heute nicht ungewöhnlich, wenn bereits Zehnjährige ein Smartphone besitzen und dadurch Zugriff auf das Internet und die damit verbundenen Dienste haben. Zwar können Instant-Messenger, wie etwa „WhatsApp“, die Kommunikation zu Freunden oder Verwandten fördern. Das AG Bad-Hersfeld sieht allerdings eher die Schattenseiten des Kurznachrichtendienstes und nimmt die Sorgeberechtigten in einem aktuellen Urteil in die Pflicht.

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08. Dezember 2015

Zur Aufsichtspflicht der Eltern bezüglich der Teilnahme an Internettauschbörsen durch ihre minderjährigen Kinder

Vater und Mutter beobachten ihr Kind während es mit dem Tablet spielt
Urteil des BGH vom 11.06.2015, Az.: I ZR 7/14

a) Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern. Allerdings genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Nicht ausreichend ist es insoweit, dem Kind nur die Einhaltung allgemeiner Regeln zu einem ordentlichen Verhalten aufzugeben (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 Rn. 24 - Morpheus).

b) Sind Eltern gemäß § 832 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für eine durch die zu beaufsichtigende Person widerrechtlich herbeigeführte Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann der zu ersetzende Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden.

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18. November 2015

Telefonanschlussinhaber haftet nicht für Nutzung von Mehrwertdiensten durch seine minderjährigen Kinder

kleines Kind schreit durch ein altes, oranges Drehscheibentelefon, vor dem schwarzen Hintergrund ist ausserdem eine orange Sprechblase zu sehen
Urteil des AG Bocholt vom 13.11.2014, Az.: 4 C 26/14

Ein Telefonanschlussinhaber haftet nicht pauschal für die Nutzung eines Mehrwertdienstes und die daraus entstehenden Kosten durch seine minderjährigen Kinder, wenn er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Dabei ist den Erziehungsberechtigten eine Sperrung sämtlicher Mehrwertdienste, sowie die ständige Überwachung der Kinder nicht zumutbar. Insbesondere ist es für die Aufklärung des Sachverhalts auch erforderlich, dass der Anbieter darlegt, welche Leistungen (hier: im Bereich der Erotik) durch ihn erbracht worden sind.

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14. April 2014

Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung im Internet durch einen Minderjährigen

Urteil des OLG Hamburg vom 07.11.2013, Az.: 5 U 222/10

Überlassen Eltern ihren minderjährigen Kindern den Internetzugang ohne jede Belehrung und ohne gezielte Kontrolle, so stellt dies im Falle einer durch den Minderjährigen begangenen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zumindest eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung dar. Das OLG Hamburg verurteilte einen Vater und seinen zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz in Höhe von 200 € zuzüglich Zinsen für jeden der rechtsverletzend genutzten Musiktitel.

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20. August 2012 Top-Urteil

Kein Glückspiel für Minderjährige

Zwei rote Würfel mit roten und grünen Jetons im Hintergrund.
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10

Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.

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11. April 2012

Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des OLG Köln vom 23.03.2012, Az.: 6 U 67/11 Die Eltern eines minderjährigen Kindes haften für den durch den illegalen Download entstandenen Schaden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht aus § 832 BGB verletzt haben. Der Aufsichtspflicht ist beispielsweise dann genüge getan, wenn ein Programm installiert wird, das die Installation neuer Programme verhindert und eine Kontrolle der besuchten Seiten sowie der installierten Programme regelmäßig erfolgt.
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09. August 2011

Rubbellose nichts für Minderjährige?

Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2010, Az.: 9 U 258/10

Die Durchführung von Testkäufen (durch Minderjährige) im größeren Umfang ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Veranstalter und Verkaufsstellen von autorisierten öffentlichen Glücksspielen haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dabei haftet der Veranstalter für das Verhalten des Verkaufspersonals. Der Verkauf von Rubbellosen ist nicht kerngleich zu der Teilnahme an allen übrigen öffentlichen Glücksspielen. Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie entweder persönlich die Rechtsverletzung begangen oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert haben.

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02. Mai 2011

Verbot für die Vermittlung von Glückspielen per SMS und über Zigarettenautomaten in Hessen

Beschluss des VGH Hessen vom 03.03.2011, Az.: 8 A 2423/09

Die Vermittlung von Glücksspielen per SMS ist aus Gründen der Suchtprävention und des Jugendschutzes in Hessen nicht erlaubt. Via SMS sind Sportwetten mittels Mobiltelefon grundsätzlich von jedem Ort aus und zu jeder Zeit spielbar. Dadurch unterliegen sie keiner sozialen Kontrolle, so dass das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen leicht umgangen werden kann. Auch die Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten bietet keine ausreichende Sicherheit des Ausschlusses Minderjähriger und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
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