Schadensersatz von 5 Cent bei Markenverletzung durch Verkauf einer Handy-Hülle
Steht dem Inhaber einer Marke dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Markenrechtsverletzung zu, so ist bei fehlendem Vortrag zum Umfang der Zeichenverwendung ein nominaler Mindestschadensersatz anzusetzen, da nicht von einer unentgeltlichen Gewährung der Nutzung der Marke ausgegangen werden kann. Markenlizenzen bewegen sich in der Regel zwischen 1% und 3% des Verkaufspreises, so dass sich bei einem markenrechtswidrigen Verkauf einer Handy-Hülle zu einem Preis von 4,29 € ein Mindestschadensersatz in Höhe von 0,05 € ergibt.