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05. März 2018

Wettbewerbsbeschränkende Rabattaktion begründet Unterlassungsanspruch

Comic-Pille grinst und präsentiert ein Rabatt-Zeichen
Urteil des BGH vom 17.10.2017, Az. KZR 59/16

Grundsätzlich besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen eine Rabattaktion gewährt, die dazu geeignet ist, den freien Wettbewerb zu beeinträchtigen. In vorliegendem Fall wurde ein bestimmtes Kontingent eines Lebensmittels für kalorienarme Ernährung zu einem reduzierten Preis angeboten, aber nur unter der Voraussetzung, dass das Produkt nicht unter einem bestimmten Verkaufspreis an den Verbraucher abgegeben würde. Einem Unternehmen auf diese Weise die Freiheit zu nehmen, den Preis nach eigenem Ermessen festzusetzen, ist rechtswidrig.

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