Keine „Smiley-Bewertung“ für Lebensmittelbetriebe
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2014, Az.: OVG 5 S 21.14
WeiterlesenEs ist keine taugliche Rechtsgrundlage im Verbraucherinformationsgesetz für eine Veröffentlichung des Ergebnisses einer amtlichen Kontrolle im Internet in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen ersichtlich.