Inhalte mit dem Schlagwort „Missverhältnis“

20. Februar 2013

Einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr, vertreten durch die Kanzlei Baek Law, wird aufgehoben

Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12 Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen. Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
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16. November 2012

Übersteigerter Eigenbedarf & ungerechtfertigte Härte

Urteil des AG Lörrach vom 24.05.2012, Az.: 4 C 50/12 1. Ein übersteigerter Eigenbedarf ist nur dann gegeben, wenn zwischen Mietwohnung und finanziellen Verhältnissen des Vermieters, der die Wohnung nun selbst beziehen will, ein krasses Missverhältnis erkennbar ist. Ein solches ist aber nicht bereits dann anzunehmen, wenn nur eine Person 113 m² nutzen will. Besonders spricht schon gegen diese Annahme, dass der Vermieter die Mittel aufbringen konnte, die Wohnung zu kaufen. 2. Ein in Betracht kommender Widerspruch aufgrund ungerechtfertigter Härte steht nur dem vertragstreuen Mieter zu. Bleibt die Zahlung des Mietzinses dagegen mehrmals aus, verwirkt der Mieter sein potenzielles Widerspruchsrecht und eröffnet dem Vermieter darüber hinaus gar die außerordentliche -und damit fristlose- Kündigung, auch wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits ordentlich gekündigt war.
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09. Oktober 2012

eBay: Unwirksame Anfechtungserklärung

Urteil des LG Berlin vom 21.05.2012, Az.: 52 S 140/11 Erwirbt ein Käufer auf eBay einen Gegenstand, dessen Preis unter der Option „Sofort Kaufen“ falsch angegeben ist, kann der Händler den geschlossenen Kaufvertrag anfechten. Diese Anfechtung ist jedoch nur dann erfolgreich, soweit sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Ist dies nicht der Fall, steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dessen Durchsetzbarkeit kann allerdings scheitern, falls der Verkäufer einen Rechtsmissbrauch aufgrund einer groben unbilligen Benachteiligung geltend machen kann. Hierfür müsste ein krasses Missverhältnis zwischen dem Preis, den der Käufer bei ordnungsgemäßer Durchführung des Angebots hätte zahlen müssen und der Höhe der Schadensersatzzahlung des Händlers bestehen.
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07. Januar 2010

Abmahnungen wider wirtschaftliche Vernunft

Beschluss des LG Hamburg vom 19.01.2009, Az.: 327 O 13/09 Es ist rechtsmissbräuchlich, Abmahnungen mit dem vorwiegendem Ziel, einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen, auszusprechen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine derartige Verselbständigung stattgefunden hat, dass die Rechtsverfolgung zur ausgeübten gewerblichen Tätigkeit im krassen Missverhältnis steht. Gerade durch Verstöße mit geringer Intensität wird keine messbare Umsatzbeeinträchtigung verursacht. Der Abmahner trägt aber zugleich bei der Vielzahl der angestrengten Verfahren ein hohes Kostenrisiko, dessen wirtschaftlicher Nutzen doch eher gering ist und jeder wirtschaftlicher Vernunft widerspricht.
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