Inhalte mit dem Schlagwort „Mitbewohner“

22. September 2014 Top-Urteil

Zur Beweislast bei Filesharing in Wohngemeinschaft

Die Stromkabel von jeweils drei Notebooks stecken am Wort "Filesharing".
Urteil des AG Bochum vom 16.04.2014, Az.: 67 C 57/14

Auch im Rahmen einer Wohngemeinschaft trägt der Inhaber des Internetanschlusses lediglich eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass eine tatsächliche Vermutung einer Täterschaft für eine Urheberrechtsverletzung nicht zutrifft. Zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Anschlussinhabers führt dies jedoch nicht. Der Rechteinhaber bleibt damit beweisbelastet.

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22. März 2016

Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzung durch WG-Mitbewohner

Freunde schauen gemeinsam einen Film auf einem Laptop
Beschluss des LG Flensburg vom 23.02.2016, Az.: 8 S 48/15

Der Inhaber eines Internetanschlusses einer WG haftet nicht für eine über den Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung, sofern er hinreichend darlegen kann, dass die streitgegenständliche Verletzungshandlung durch einen ehemaligen Mitbewohner begangen wurde. Auch das bloße Zurverfügungstellen der Internetverbindung genügt nicht, um als Tatbeitrag eine mögliche Teilnehmerhaftung begründen zu können, sofern der Anschlussinhaber nicht mit Rechtsverletzungen durch den Mitbewohner rechnen musste. Eine Störerhaftung scheitert bereits mangels einer Verletzung von Verhaltenspflichten, da gegenüber volljährigen Mitbewohnern keine besonderen Aufsichts- und Belehrungspflichten bestehen.

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