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27. November 2018

Anspruch auf Unterlassung von Produktvertrieb bei wettbewerbswidriger Nachahmung

Frau benutzt Labello
Urteil des OLG Köln vom 16.02.2018, Az.: 6 U 90/17

Liegt eine wettbewerbswidrige Nachahmung eines Produktes vor (hier: Lippenpflegeprodukt), begründet dies einen Unterlassungsanspruch auf den Vertrieb dieses Produktes. Dabei muss das nachgeahmte Produkt über eine wettbewerbliche Eigenart verfügen und es müssen Umstände, wie die Gefahr einer Herkunftstäuschung oder der unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung des Originalproduktes, vorliegen, welche Unlauterkeit begründen. Eine wettbewerbliche Eigenart des Produktes liegt vor, wenn der Gesamteindruck eines Produktes dazu führt, dass der Verkehr auf eine bestimmte betriebliche Herkunft schließt. Eine solche Eigenart hat das Gericht vorliegend wegen des Designs bejaht, weil die Umverpackung eine Kugelform hat, wobei der Deckel abgeschraubt werden kann und das Pflegebalsam dann aus dem unteren Teil herausragt. Die Gegnerin konnte nicht darlegen, dass es bei der Markteinführung bereits Produkte mit einem ähnlichen Design gegeben habe.

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