Inhalte mit dem Schlagwort „mittelbarer Störer“

13. November 2018

Zur Verantwortlichkeit von Wikipedia für rechtsverletzende Beiträge

weiße Tastatur mit Wikipedia-Logo auf der Enter-Taste
Urteil des LG Berlin vom 28.08.2018, Az.: 27 O 12/17

Handelt es sich bei einem Eintrag über eine Person in einer Online-Enzyklopädie (hier: Wikipedia) um unwahre Tatsachenbehauptungen, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch ein Unterlassungsanspruch begründet wird. Dieser kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch gegenüber dem Betreiber der Enzyklopädie bestehen, selbst wenn nicht er, sondern ein Dritter die rechtsverletzenden Aussagen getätigt hat.

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09. März 2018

Anforderungen an die Begründung einer Prüfpflicht eines Portalbetreibers

Verwendung von sozialen Netzwerken
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 16 U 72/17

Möchte eine juristische Person, die sich durch im Rahmen eines Internetforums veröffentlichte Beiträge in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, den Portalbetreiber zur Unterlassung verpflichten, so kann dies nur erfolgen, wenn der Betreiber als Störer einzustufen ist oder aber ihn eine Prüfpflicht trifft. Zur Begründung einer Prüfpflicht reicht es jedenfalls nicht, wenn Aussagen als „ehrenrührig und schmähend“ gerügt werden, nicht jedoch der Tatsachengehalt konkret widerlegt oder auch nur zu widerlegen versucht wird. Auch genügt es nicht, wenn Ausführungen dazu fehlen, warum eine Rechtsverletzung überhaupt gegeben sein soll oder sich eine Rechtsverletzung aus einem konkreten Vortrag nicht schlüssig ergibt.

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01. März 2018

Google muss Suchergebnisse nicht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen prüfen

Laptop mit Suchmaschine in Google-Optik
Pressemitteilung Nr. 39/2018 des BGH zum Urteil vom 27.02.2018, Az.: VI ZR 489/16

Die in einer Suchmaschine auffindbaren Inhalte werden durch Aufnahme in den Suchindex nicht zu eigenen Inhalten des Suchmaschinen-Betreibers. Zwar kann dieser als mittelbarer Störer haften, die Haftung setzt jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Ihn trifft schon aus Gründen der Praktikabilität gerade keine anlasslose Prüfpflicht dahingehend, dass er sich zu vergewissern hat, ob die von Suchprogrammen aufgefunden Inhalte Persönlichkeitsverletzungen enthalten. Erlangt er jedoch durch einen konkreten Hinweis von offensichtlichen und auf den ersten Blick erkennbaren Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis, muss er reagieren.

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01. Dezember 2016

Google haftet unter Umständen für Rechtsverletzungen von Dritten

virutelles Suchfeld, welches mit einem Finger bedient wird
Urteil des OLG Köln vom 13.10.2016, Az.: 15 U 173/15

Wer eine Suchmaschine betreibt und Webseiten von Dritten anzeigt, die persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aufweisen, haftet ab Kenntnis hiervon als mittelbarer Störer. Um die Haftung zu begrenzen, ist es erforderlich, dass der Suchmaschinen-Betreiber von dem Betroffenen so detailliert über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, dass die Verletzung für diesen offensichtlich ist. Die bloße Auflistung der fraglichen Links mit dem Hinweis der Persönlichkeitsrechtsverletzung genügt hierfür nicht.

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22. Juni 2016

Zu den Prüfpflichten des Betreibers eines Arztbewertungsportals

rotes Stethoskop liegt auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.12.2015, Az.: I-16 U 2/15

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten kann in der Regel nicht für die Veröffentlichung und Verbreitung persönlichkeitsrechtverletzender Äußerungen eines Dritten in Anspruch genommen werden. Eine mögliche Verantwortlichkeit des Portalbetreibers ergibt sich dabei weder aus einem Zu-Eigen-Machen der streitgegenständlichen Arztbewertung, noch aus der mittelbaren Störerhaftung des Verbreiters durch die Verletzung zumutbarer Verhaltens- und Prüfungspflichten. Als Host-Provider ist der Plattformbetreiber grundsätzlich nicht verpflichtet die Nutzerbeiträge bereits vor Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Allerdings kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, sobald ein Betroffener den Betreiber auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch einen Beitrag hinweist.

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23. November 2015

Zur Haftung eines Verlags für das unerwünschte Zustellen von Werbematerialien

Briefkasten quillt über mit Reklame und Werbeprospekten
Urteil des AG Charlottenburg vom 07.08.2015, Az.: 216 C 13/15

Der Verlag von kostenlosen Wochenzeitungen kann nicht als mittelbarer Störer für das unerwünschte Zustellen von in dieser Zeitung enthaltenen Werbemaßnahmen herangezogen werden, wenn dieser alle notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen, wie die Überwachung mittels einer Datenbank und Kontrolleuren, veranlasst hat. Zudem unterliegen geringfügige Ausreißer (vorliegend drei Zustellungen innerhalb von zwei Jahren) dem Lebensrisiko des Einzelnen, sodass folglich kein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Besitzrechts des Betroffenen vorliegt.

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27. April 2015

Was auf dem Produktbild abgebildet ist, muss vom Angebot umfasst sein

bunter Sonnenschirm in Regenbogenfarben vor blauem Himmel
Urteil des LG Arnsberg vom 05.03.2015, Az.: 8 O 10/15

Ein Angebot auf einer Verkaufsplattform, das neben dem auf einem beigefügten Bild abgebildeten Sonnenschirm auch den Schirmständer, nicht aber die ebenfalls abgebildeten Betonplatten umfasst, ist als Irreführung zu bewerten. Damit wird der Schnelligkeit des Internetverkehrs und somit der Tatsache Rechnung getragen, dass bei einem Verbraucher das als Blickfang benutzte Bild Vorstellungen über den Umfang des Angebots hervorruft. Daher ist das Angebot auch dann irreführend, wenn unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist.

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