Kostenlose „Tagesschau-App“ als zulässiges Medienangebot
Die kostenlos abrufbare "Tagesschau-App" ist ein zulässiges Telemedienangebot, da sie lediglich eine mobile Übertragungsform des Onlineangebots darstellt und mit diesem inhaltlich deckungsgleich ist. Einer eigenständigen Überprüfung in einem nach §11 f RStV vorgeschriebenen Drei-Stufen-Test bedarf es daher nicht.
Außerdem stelle es kein presseähnliches Angebot dar, da es sich nach dem Gesamteindruck nach Gestaltung und Inhalt um ein multimediales und nicht schwerpunktmäßig aus Texten bestehendes Angebot handelt.