Verbot zum Verkauf von Mobilfunkrepeatern rechtmäßig
Urteil des VG Köln vom 17.07.2013, Az.: 21 K 2589/12 Das von der Bundesnetzagentur erteilte Verbot zum Verkauf von sog. Mobilfunkrepeatern, die Signale von Mobilfunkgeräten empfangen, verstärken und weitergeben können (z.B. in Bereichen mit schlechtem Empfang), ist rechtmäßig. Mobilfunkrepeater enthalten Merkmale einer Funkanlage, da mit ihnen durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommuniziert werden könne. Die dafür benutzten Frequenzen sind jedoch lediglich den Mobilfunkbetreibern zugeteilt, weshalb die Verwendung von Mobilfunkrepeatern ohne die Erlaubnis der entsprechenden Mobilfunkbetreiber unzulässig ist.
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