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24. Juni 2021 Top-Urteil

Chanel gegen Huawei: erhebliche Unterschiede im Logo

Gesetzbuch mit Richterhammer - Markenrecht
Urteil des EuG vom 21.04.2021, Az.: T-44/20

Mit der Frage, inwiefern sich das Logo von der französischen Marke Chanel und die des chinesischen Technologieherstellers Huawei ähnlich sehen, beschäftigte sich das Europäische Gericht (EuG). Demnach weisen die beiden gegenüberstehenden Marken zwar eine gewisse Zeichenähnlichkeit auf, allerdings gibt es auch erhebliche bildliche Unterschiede. Die markantesten Unterschiede bestehen darin, dass die Linien unterschiedlich stark und breit ausgeprägt sowie bei der Marke Chanel horizontal ausgerichtet sind, was im Gegensatz zu der vertikalen Ausrichtung bei der Marke Huawei steht.

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