Ermittlung des Schadensersatzes bei Verletzung von Bildrechten
Für die Ermittlung der Höhe des Lizenzschadens bei der Verletzung von Bildrechten ist grundsätzlich der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich. Dabei sind unter anderem der verkehrsmäßig übliche Wert für die Nutzung und die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts zu berücksichtigen. Sind die Bilder bereits von einem dazu Berechtigten vorveröffentlicht worden, was auch dann der Fall ist, wenn der Zugang gegen Zahlung eines Entgelts erworben werden muss, mindert dies den Wert der Lizenz.