Inhalte mit dem Schlagwort „Modellbezeichnung“

25. Januar 2022

Modellbezeichnung ist nicht gleich eine Zweitmarke

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Beschluss des OLG Frankfurt vom 19.11.2021, Az.: 6 W 97/21

Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss bestätigt, dass die Begriffe „Modellbezeichnung“ und „Zweitmarke“ sich zwar nicht ausschließen, jedoch regelmäßig nicht gleichzusetzen sind. Vielmehr richtet sich das nach dem Kontext und der Verkehrsauffassung im konkreten Fall: Stehen z.B. unter der Überschrift „SUPERDRY“ noch Informationen wie „Stoffhosen SAM SHORTS Uni“ so wird „SAM“ hier lediglich als Modellbezeichnung und nicht als Zuordnung zu einem bestimmten Hersteller verstanden. Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt hier somit keine kennzeichenmäßige Verwendung nach Art einer Zweitmarke vor, sodass auch kein Anspruch aus §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr.1 MarkenG auf Unterlassung der Benutzung des Wortes „SAM“ für die Klägerin besteht.

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07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

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16. April 2021

Keine Markenrechtsverletzung bei fehlendem Herkunftshinweis auf Zweitmarke

Frau schaut auf das Preisschild eines T-Shirts
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 09.02.2021, Az.: 6 W 10/21

Ob eine Markenrechtsverletzung im Bekleidungssektor bei einem Verkaufsangebot vorliegt, ist daran zu messen, ob der durchschnittliche Verbraucher durch die Herkunftsangabe, einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller erkennen kann oder nicht. Der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. lag ein Streit über die Modellbezeichnung einer Steppjacke zugrunde. Vorliegend war die Angabe des Herstellers vorangestellt hervorgehoben, sodass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Daneben wurde lediglich ein weiteres Zeichen neben dem eigentlichen Dachzeichen verwendet.

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