Inhalte mit dem Schlagwort „Monopol“

22. Oktober 2012

Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

Pressemitteilung des BGH Nr. 178/2012 zu den Urteilen vom 18.10.2012, Az.: III ZR 196/11 & III ZR 197/11

Der bayrische Staat sowie deutsche Städte können nicht für das Verbieten von Sportwetten belangt werden, auch wenn das deutsche Sportwettenmonopol nachträglich für unvereinbar mit dem europäischen Recht und der deutschen Verfassung erklärt wurde. Da zum Zeitpunkt des Verbotes die Unrechtmäßigkeit noch nicht festgestellt worden war bzw. Übergangsfristen liefen, kann den Staatsorganen kein schuldhaftes Fehlverhalten zur Last gelegt werden.

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18. November 2010

Internetsportwetten auch nach EuGH-Entscheidung nicht erlaubt

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.11.2010, Az.: OVG 1 S 141.10 Der Glücksspielstaatsvertrag soll auch weiterhin grundsätzlich anwendbar sein. Sollten Teile des Vertrages europarechtswidrig sein, hätten die übrigen Teile des über die Schaffung eines staatlichen Glücksspiel-Monopols hinausgehenden Regelungsgehaltes weiter Bestand. Insbesondere das Verbot der Internetwetten bliebe bestehen. Weiterhin ließe sich das Verbot des Anbietens von Sportwetten im Internet mit dem Ziel der Bekämpfung von (Betrugs-)Straftaten rechtfertigen.
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25. Juni 2010

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07

Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]
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25. September 2009

TÜV, Dekra, KÜS: Womit darf geworben werden?

Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 76/09

Die Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist nach Auflösung des TÜV Monopols im Jahre 1989 auch durch andere anerkannte Prüforganisationen möglich. Eine Werkstatt, die eine angebotene Hauptuntersuchung lediglich mit dem Begriff "TÜV" bewirbt, handelt dann nicht wettbewerbswidrig irreführend, wenn die Hauptuntersuchung auch durch einen TÜV-Mitarbeiter durchgeführt wird.
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