Inhalte mit dem Schlagwort „Mord“

11. Februar 2010

Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder

Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08

Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
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04. Januar 2010

Berufungsinstanz bestätigt Persönlichkeitsrecht eines Mörders

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.11.2009, Az.: 7 U 74/09 Das LG Hamburg hatte bereits entschieden, dass der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyr in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden darf. Dies war aber der Fall, als der vollständige Name des Mörders immer wieder in Berichterstattungen zu dem Verbrechen auch nach Ende der Haftstrafe genannt wurde. Dies bestätigte nun auch die Berufungsinstanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Der Starftäter muss eine Veröffentlichung, in der er unter Nennung seines Names als Täter der Straftat bezeichnet wird, nicht mehr dulden, da das öffentliche Interesse an der Tat bereits befriedigt ist und längst hinreichend darüber informiert worden ist.

 

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29. Dezember 2009

Das Persönlichkeitsrecht eines Mörders

Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2008, Az.: 324 O 548/07 Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr klagte vor dem Landgericht Hamburg gegen ein österreichisches Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn und den Mord an Walter Sedlmayr unter seiner voller Namensnennung zu berichten. Das Medienunternehmen hielt insbesondere auf seiner Internetseite entsprechende Meldungen zur Tat zum freien Abruf für die Öffentlichkeit bereit. Trotz der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sahen die Hamburger Richter das Persönlichkeitsrecht des Mörders verletzt. Darüber hinaus würden solche Darlegungen den Resozialisierungsprozess sowie die spätere Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen.
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16. Dezember 2009

Beiträge über Walter-Sedlmayr-Mord dürfen weiterhin in Online-Archiv stehen

Pressemitteilung Nr. 255/2009 des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08, VI ZR 228/08

Die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Täter können laut BGH einem Radiosender nicht verbieten, auf seiner Internetseite alte Rundfunkbeiträge, in denen die Namen der Verurteilten in Verbindung mit dem 1990 begangenen Mord an dem Schauspieler genannt werden, öffentlich abrufbar zu machen. Das Persönlichkeitsrecht der Kläger sei nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt, so der BGH. Mit dieser Entscheidung hob der BGH die Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg auf, welche die Unterlassungsforderung als rechtsmäßig erachteten.
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