Auch ein Werbeprospekt hat Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pressemitteilung Nr. 37/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 261 C 25225/10
Bei dem Abschluss eines Vertrages muss der Verbraucher auch die dem Vertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Er kann sich nicht allein auf einen Werbeprospekt des Vertragspartners verlassen, sondern muss innerhalb gewisser Grenzen damit rechnen, dass im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingen Werbeversprechen konkretisiert und eventuell auch abgeschwächt werden.