„ID“ ist kein Markenname
Beschluss des BPatG vom 05.08.2009, Az.: 28 W (pat) 103/08 Die Buchstabenkombination "ID" ist mangels Unterscheidungskraft nicht für die Waren der Klasse 13 "Munition und Geschosse" eintragbar. Das Bundespatentgericht sieht in "ID" eine im allgemeinen Sprachgebrauch stehende Abkürzung mit dem Bedeutungsgehalt "Identifikation, Identität, Kennzeichnung". Daher werde sie vom Verkehr nicht als betriebskennzeichnender Hinweis sondern als beschreibende Sachangabe aufgefasst, womit eine Markeneintragung nicht möglich sei.
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