Inhalte mit dem Schlagwort „Musik“

31. Januar 2023 Top-Urteil

Sole owner of copyrights Hinweis begründet keine Vorsorgepflicht

Schriftzug "Urheberrecht" auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Hamburg vom 12.01.2023, Az.: 5 U 22/19

Ein Hinweis gegenüber dem Betreiber einer Internet-Videoplattform darauf, dass man "the sole owner of copyrights" von Musikaufnahmen ist, stellt laut dem OLG Hamburg keine klare und zweifelsfreie Rechtsrühmung dar. Somit werden beim Betreiber der Internet-Video Plattform keine Vorsorgepflichten ausgelöst, unverzüglich etwaige erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu den betroffenen rechtswidrig veröffentlichten geschützten Inhalten zu verhindern.

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07. Juli 2023

Entscheidung im Namensstreit um Düsseldorfer Festival

Menschen feiern bei Sonnenuntergang auf einem Festival
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.07.2019, Az.: I-20 U 34/19

Die ursprüngliche Veranstalterin des Festivals „Kiesgrube“ hat vor dem OLG Düsseldorf einen Streit um die Benutzung des Namens „Kiesgrube“ gegen die aktuellen Veranstalter, ein Eventunternehmen verloren. Das Eventunternehmen habe etwaige Rechte an dem Werktitel von der ursprünglichen Veranstalterin erworben und die Durchführung der Veranstaltung maßgeblich dem Eventunternehmen überlassen, daher habe dieses die „besseren“ Rechte an der Nutzung des Namens.

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19. März 2021

Online-Musikdienst „Flatster“ muss nicht urheberrechtlich haften

Kopfhörer auf einem Laptop
Urteil des OLG Köln vom 08.01.2021, Az.: 6 U 45/20

Der Internet-Musikanbieter „Flatster“ ermöglicht es seinen Kunden, sich Titel auszuwählen, die dann, sobald die ausgewählten Lieder in einem Webradio laufen, mitgeschnitten und gespeichert werden, so dass sie von den Nutzern dauerhaft angehört werden. Dabei handelt es sich zwar um Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG, jedoch trifft „Flatster“ keine urheberrechtliche Haftung. Hersteller der Vervielfältigungen seien nämlich die Kunden und nicht „Flatster“, so das Gericht. Diese könnten sich wiederrum auf die Schutzschranke des § 53 Abs. 1 UrhG berufen, so dass auch eine Haftung unter dem Aspekt der Beihilfe nicht in Betracht komme.

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29. August 2019

Verträge zwischen Komponisten und Musikverleger nicht sittenwidrig

Noten auf Papierrollen
Urteil des OLG München vom 21.03.2019, Az.: 29 U 2854/18

Wegen vermeintlicher Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB hatten mehrere Komponisten ihre Verlegerverträge gekündigt. Diese Kündigung war jedoch unwirksam, da eine Sittenwidrigkeit der Verträge nicht gegeben sei, so das OLG München. Zum einen liege kein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, da es sich bei den Verträgen um Musterverträge des Deutschen Musikverbandes handele und die Aufteilung von Leistung und Gegenleistung somit den marktüblichen Gepflogenheiten entspreche. Zum anderen ergebe sich eine Sittenwidrigkeit der Verträge auch nicht daraus, dass die Verwertungsgesellschaften nicht berechtigt sind, einen festen Verlegeranteil zu berechnen und an die Verleger auszuschütten.

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08. Mai 2019 Top-Urteil

Webradio-Recherche und cloudbasierte Speicherung stellen eine Urheberrechtsverletzung dar

Wolke mit Musik
Urteil des LG München I vom 06.02.2019, Az: 37 O 484/18

Das LG München I hat entschieden, dass eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels vorliegt, wenn ein Internetdienst Webradio-Recherche anbietet und die Titel dann in einer Cloud für den Nutzer speichert. Der Musiktitel wird dadurch auch öffentlich zugänglich gemacht - die Gesamtheit der Personen, an die sich der Dienst richtet, stellt die Öffentlichkeit dar. Stimmt der Urheberrechtsinhaber der Sendung seiner Musiktitel in einem Webradio zu, kann darin unter keinen Umständen eine Einwilligung bezüglich der angebotenen Dienste des Internetportals gesehen werden. Dem Urheber stehen daher Unterlassungsansprüche gegen den Internetdienst zu.

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16. November 2017

Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei Wiedergabe von Musikstücken bei politischen Wahlkampfveranstaltungen

Wahlkampf-Schriftzug vor rotem Hintergrund
Beschluss des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 147/16

Sofern eine politische Partei freie einzelne Musikstücke bei ihren Wahlkampfveranstaltungen wiedergibt, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch, wenn dessen berechtigte geistigen oder persönlichen Interessen am Werk beeinträchtigt werden. Hat sich der Urheber zuvor gegen die politischen Ziele der Partei öffentlich ausgesprochen und wurde diese Partei bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft, überwiegt die Interessenabwägung zu Gunsten des Urhebers.

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31. Oktober 2016

Ausländischer Künstler kann sich für Leistungsschutzrechte auf den Grundsatz der Inländerbehandlung berufen

Frau steht mit einem Mikrofon in der rechten Hand vor einem großen Publikum auf der Bühne
Urteil des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 43/14

a) Ausübenden Künstlern kommt nach dem TRIPS-Abkommen und dem WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger ein über die in diesen Übereinkommen vorgesehenen Mindestrechte hinausgehender, allein nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats bestehender Rechtsschutz nicht zugute. Aus diesen Übereinkommen ergibt sich kein ausschließliches Recht des ausübenden Künstlers, eine audiovisuelle Festlegung seiner Darbietung öffentlich zugänglich zu machen.

b) Hat ein ausübender Künstler seine Zustimmung dazu erteilt, dass seine Darbietung einem Bildträger oder einem Bild- und Tonträger eingefügt wird, kann er sich nach Art. 19 des Rom-Abkommens zwar nicht mehr auf die in Art. 7 des Rom-Abkommens vorgesehenen Mindestrechte, wohl aber weiterhin auf den in Art. 4 des Rom-Abkommens geregelten Grundsatz der Inländerbehandlung berufen.

c) Die ausübenden Künstlern nach Art. 4 des Rom-Abkommens zu gewährende Inländerbehandlung ist gemäß Art. 2 Abs. 2 des Rom-Abkommens nicht auf die ausübenden Künstlern in Art. 7 des Rom-Abkommens ausdrücklich gewährleisteten Mindestrechte beschränkt. Vielmehr haben die vertragschließenden Staaten den ausübenden Künstlern daneben die in ihrer nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Rechte zu gewähren.

d) Unter der Inländerbehandlung ist nach Art. 2 Abs. 1 des Rom-Abkommens auch die Behandlung zu verstehen, die der vertragschließende Staat, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird, auf Grund seiner nationalen Gesetzgebung nach Abschluss des Rom-Abkommens gewährt. Die nach Art. 2 Abs. 2 des Rom-Abkommens zu gewährende Inländerbehandlung umfasst daher das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rom-Abkommens gesetzlich noch nicht geregelte und unbekannte ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, seine Darbietung öffentlich zugänglich zu machen.

e) Der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung im Sinne von § 32 ZPO ist bei einer behaupteten Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutz-rechte durch ein öffentliches Zugänglichmachen des Schutzgegenstands über eine Internetseite im Inland belegen, wenn die geltend gemachten Rechte im Inland geschützt sind und die Internetseite (auch) im Inland öffentlich zugänglich ist; es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) im Inland abgerufen werden kann (Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 14 - Vorschaubilder I).

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14. September 2016

Indizierung der „Sonny-Black“-CD von Bushido rechtmäßig

ein junges Mädchen sitzt mit ihrem Teddybären vor dem Laptop und schaut entsetzt, auf dem Laptop ist ein roter Verbots-Aufkleber mit einer ausgestreckten Handy zu sehen
Pressemitteilung des VG Köln zum Urteil vom 02.09.2016, Az.: 19 K 3287/15

Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien getroffene Entscheidung hinsichtlich der Indizierung der „Sonny-Black“-CD des Künstlers Bushido wird vor dem VG Köln bestätigt. Der Kläger hatte mit seinem Vortrag, dass die Werbung für die CD ausschließlich seine Fans erreicht habe und diese mit den Eigenarten des Gangsta- und Battleraps vertraut seien, keinen Erfolg. Denn die Inhalte sind geeignet, zumindest labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Ebenso sind die Interessen des Jugendschutzes höher zu gewichten als die Kunstfreiheit des Klägers.

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10. Juli 2014

Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Pressemitteilung Nr. 98/2014 des BGH vom 20.06.2014, Az.: I ZR 214/12, I ZR 215/12, I ZR 220/12

Eine Vergütung in Höhe eines 30%-igen Zuschlags auf den GEMA-Tarif, die von Tanzschulen für die Nutzung von Musik an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gezahlt werden muss, entspricht nicht ohne Weiteres der Billigkeit. Für die Frage der Angemessenheit des Zuschlags kann die bisherige, jahrzehntelang praktizierte Vergütungsregelung zur Orientierung herangezogen werden.

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20. Juni 2014

Zum Streitwert einer Unterlassungsklage im Fall eines Verkaufs von Live-Bootlegs bei eBay

Beschluss des OLG Celle vom 11.06.2014, Az.: 13 W 40/14

Verkauft eine Privatperson bei eBay sogenannte LP-Bootlegs, die Mitschnitte von Live Konzerten beinhalten, so ist der Streitwert einer Unterlassungsklage geringer anzusetzen, als bei Fällen, in denen Musik per Filesharing im Internet getauscht wird. Da die angebotenen LP-Bootlegs im Gegensatz zu Audiodateien oder CDs nicht beliebig häufig kopierbar sind, liegt nur eine einmalige Verletzung des Urheberrechts vor. Ein höherer Streitwert lässt sich auch als Generalprävention nicht rechtfertigen, da eine abschreckende Wirkung gegenüber Nachahmern bei der Streitwertbemessung außer Acht bleiben muss.

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