Inhalte mit dem Schlagwort „Musik“

22. Juli 2011

Werbung mit „20 Songs gratis“ irreführend, wenn keine Titel aus Datenbank angeboten werden

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.01.2011, Az.: I-20 U 30/10 Das Angebot „20 Songs gratis“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Nutzer nur Privatkopien von Liedern angefertigen kann, die ein Internetradiosender aktuell sendet. Denn das Angebot weckt beim Nutzer die Erwartung, ihm stünde eine Datenbank zur Verfügung, aus der 20 Musiktitel unmittelbar heruntergeladen werden können. Daher genügt es nicht, dem Nutzer lediglich eine Suchmaschine anzubieten, die einen Download der Titel möglich macht, wenn diese aktuell im Internetradio gespielt werden. Denn der Nutzer erhält die Musikstücke möglicherweise erst nach einer längeren Suche.
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03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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26. August 2010

„Ich liebe es“ zu einfach für’s Urheberrecht

Pressemitteilung Nr. 24/10 des LG München I vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09

Nach Ansicht des LG München I erreicht die einfache Melodienfolge der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht erfasst zu werden. Die Melodie ist größtenteils durch den Text vorgegeben. Auch der übrige Teil ist für sich genommen zu einfach, als dass von einer geistigen Schöpfung zu reden ist.
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21. Juni 2010

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss Indizierung eines Albums hinreichend feststellen

Beschluss des VG Köln vom 31.05.2010, Az.: 22 L 1899/09 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss bei der Indizierung eines Musikalbums im Rahmen einer konkreten Abwägung des Kunst- und Jugendschutz ausreichende Gründe anführen, weshalb sie diese Erwägung für notwendig hält. Eine Indizierung ist daher erst bei einem deutlichen Gefährdungsgrad und einer erheblichen Intensität der Gefahr zur Jugendgefährdung zulässig. Erfolgt eine Indizierung sind die entsprechenden Erwägungsgründe nicht pauschal sondern detailliert und genau aufzuführen.
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18. Juni 2010

Kein gewerbliches Ausmaß bei Filesharing

Beschluss des LG Kiel vom 06.05.2009, Az.: 2 O 112/09

Die Antragstellerin begehrte die Sicherung von gespeicherten IP-Adressen auf Grund eines Urheberrechtsverstoßes wegen des Bereitstellens eines sehr aktuellen Musikalbums in einer Tauschbörse. Ein Auskunftsanspruch erfordert dabei , dass die jeweiligen Anschlussinhaber urheberrechtlich geschütztes Material "in gewerblichem Ausmaß" zum Herunterladen angeboten haben. Gewerbliches Ausmaß ergibt sich nach Ansicht des Gerichts aber nicht aus dem Anbieten in Internettauschbörsen in der verkaufsrelevanten Phase. Vielmehr wird es dadurch begründet, dass das Handeln auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils abzielt. Für diese Absicht spricht hier jedoch nichts. Bedeutend sind auch der Wert des Produkts und die Nachfrage danach. Dazu machte die Antragstellerin jedoch keine Angaben.
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23. Februar 2010

Online – Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

Urteil des LG Köln vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09

Ein Anschlussinhaber haftet als Störer für von seinen Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Filesharing. Vorliegend wurden über den mittels der IP-Adresse identifizierten Anschluss des Beklagten 543 Musikdateien von dessen Kindern auf einer Tauschbörse zum Downlad angeboten. Da durch den Beklagten auch keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Rechtsverletzungen ergriffen wurden, bejahte das Gericht die Störerhaftung.
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25. November 2009

Die Anschlussinhaber-Haftung als Mitstörerhaftung für Rechtsverletzungen bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.2009, Az.: 12 O 594/07

Anschlussinhaber haften für Rechtsverletzungen, die über ihren Internetanschluss begangen werden, immer dann, wenn sie durch das Zurverfügungstellen des Anschlusses für Dritte ohne Sicherheits- und Prüfungsmaßnahmen Urheberrechtsverletzungen ermöglichen. Dies kann zB. dann der Fall sein, wenn Dritte den besagten Anschluss zum Download von Musiktiteln aus sog. Tauschbörsen nutzen. Es ist dem Anschlussinhaber zuzumuten, die illegale Nutzung seines Anschlusses durch Kontrollen zu unterbinden. Andernfalls ist er als Mitstörer in die Haftung zu nehmen.
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23. April 2009

GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

Pressemitteilung Nr. 88/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 5/07 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) von ihrer Pflicht nach § 11 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, in Ausnahmefällen befreit ist.
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