Inhalte mit dem Schlagwort „Musterbelehrung“

13. August 2014

Zur Abweichung einer Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.07.2014, Az.: 23 U 172/13

Weicht eine Widerrufsbelehrung geringfügig von der Musterbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV ab, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit, wenn keine inhaltliche Bearbeitung vorliegt. Ist die Abweichung ohne jede sinntragende Auswirkung sowie ohne Einfluss auf den Informationsgehalt der Widerrufsbelehrung, so kann sich der Unternehmer auch auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV berufen.

Weiterlesen
14. Mai 2014

Keine Schutzwirkung bei inhaltlich bearbeiteter Musterbelehrung

Urteil des BGH vom 18.03.2014, Az.: II ZR 109/13

Der Unternehmer, der eine den gesetzlichen Anforderungen nach § 312 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB nicht genügende Widerrufsbelehrung verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV nicht berufen, wenn er den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzieht; ob die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen, ist unerheblich.

Weiterlesen
29. September 2010

Wertersatzpflichtklauseln bei Widerruf nicht in jedem Fall unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.05.2010, Az.: 38 O 129/09 Nicht jede Klausel in Widerrufsbelehrungen, die dem Kunden eine Wertersatzpflicht auferlegt, ist eine unlautere geschäftliche Handlung und damit unzulässig. Rechtswidrig sind in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des EuGH nur solche Bestimmungen, die dem widerrufenden Verbraucher eine generelle Pflicht zur Leistung von Wertersatz bei Rückabwicklung des Vertrages auferlegen.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a