Inhalte mit dem Schlagwort „mutmaßliche Einwilligung“

14. Mai 2019

Urheberrechtsverstoß durch Veröffentlichung von Lichtbildwerken

Schuhe Online Shopping auf Tablet
Urteil des LG München I vom 20.02.2019, Az.: 37 O 5140/18

Im Falle einer Klage gegen einen Betreiber einer Online-Verkaufsplattform fehlt es diesem an den Nutzungsrechten für die Produktfotos als Lichtbildwerke, wenn die Klägerin diese Fotos extra anfertigen lassen hat und sich dazu ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zusichern ließ. Die Plattform machte über 70 Produktfotos öffentlich zugänglich, von denen neun streitgegenständlich waren, indem Drittanbieter der Plattform Produktinserate mit besagten Fotos ausstatteten. Für den Urheberrechtsverstoß soll dennoch der Betreiber der Plattform haften.

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19. September 2016

Sachliches Interesse allein genügt nicht für mutmaßliche Einwilligung in Telefonwerbung

Frau mit Headset telefoniert im Kundenservice
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2016, Az.: 6 U 196/15

Wer zu Werbezwecken telefonisch mit Personen aus Berufsgruppen Kontakt aufnimmt, die für die umworbenen Produkte besonders zugänglich zu sein scheinen, muss nachweisen, dass die Kontaktaufnahme nicht auch auf anderem Wege (z.B. postalisch) möglich gewesen wäre. Denn erst dann käme eine mutmaßliche Einwilligung bzgl. der Telefonwerbung in Betracht.

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29. August 2016

Mutmaßliche Einwilligung in Werbeanrufe

Weißes Männchen mit einem roten Telefonhörer in der Hand.
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 27.01.2016, Az.: 6 U 196/15

Für eine mutmaßliche Einwilligung in Werbeanrufe kommt es neben einem vermeintlichen Bedarf an den angebotenen Waren auch entscheidend darauf an, ob es andere Möglichkeiten der wirksamen Kontaktaufnahme gibt, um die angebotenen Waren präsentieren und einem Bedarf belegen zu können.

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26. Oktober 2011

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildmanipulation?

Urteil des LG Hamburg vom 14.10.2011, Az.: 324 O 196/11 Wird ein Bild nachträglich manipuliert und perspektivisch verzerrt veröffentlicht, so kann dies auch bei prominenten Persönlichkeiten zu einem Unterlassungsanspruch führen. Die Einwilligung zur Aufnahme des Bildes umfasst nicht Manipulationen, welche über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus vorgenommen werden.
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31. März 2009

„Do-not-call-Liste“ bei Werbeanrufen

Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2009, Az.: 4 U 190/08

Wird der Eintrag in eine sogenannte "Do-not-call-Liste" angeboten, jedoch vom Betroffenen abgelehnt, kann darin keine mutmaßliche Einwilligung zur Telefonaquise gesehen werden. Andernfalls würde nämlich die sogenannte Opt-in-Regelung, für die sich der deutsche Gesetzgeber entschieden hat, durch eine Opt-out-Regelung ersetzt werden.
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