Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet
Urteil des LG Berlin vom 13.08.2012, Az.: 33 O 434/11 Werden in sozialen Netzwerken ehrverletzende Äußerungen veröffentlicht, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Jedoch gilt es für die Schwere der Persönlichkeitsverletzung zu beachten, wer für diese Äußerungen verantwortlich ist. Wird die Schmähkritik beispielsweise von Rappern abgegeben, wird diese vom Durchschnittsbürger oftmals nicht ernst genommen. Trotzdem hat das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz.
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