Inhalte mit dem Schlagwort „MyTaxi“

24. Juli 2020

„mytaxi“ darf keine ortsfremden Taxis an Kunden übermitteln

Smartphone auf dem eine Taxi-App geöffnet ist
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.06.2020, Az.: 6 U 64/19

Die App „mytaxi“ handelt wettbewerbswidrig, wenn sie ortsfremde Taxis an Kunden vermittelt. Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG dürfen Taxis nur in der Gemeinde bereitgehalten werden in der der Taxiunternehmer seinen Betriebssitz hat. Durch die Vermittlung verstoße „mytaxi“ aber nicht direkt gegen diese wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht, da sie nicht Adressatin der Norm sei, so das Gericht. Jedoch müsse „mytaxi“ als Teilnehmerin bzw. Gehilfin haften, da ihr bekannt gewesen sei, dass solche unzulässigen Fahrten durch ihr Geschäftsmodell gefördert werden. Weiterhin habe sie solche Verstöße billigend in Kauf genommen, da sie es unterlassen habe, nach Bekanntwerden eines ähnlichen Vorfalls, die App entsprechend umzuprogrammieren.

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20. Januar 2016

Rabattaktion von „myTaxi“ ist nicht rechtswidrig

Smartphone mit geöffneter Straßenkarte und Taxi-Schild
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.11.2015, Az.: 2 U 88/15

Die Rabattangebote der Handy-App „myTaxi“ sind wettbewerbsrechtlich zulässig, da sie nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstoßen. MyTaxi wird durch Betreiben der App nicht zu einem Taxiunternehmen im Sinne des PBefG und ist daher als reiner Taxi-Vermittler nicht Adressat der Markenverhaltensregeln.

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03. September 2015

Öffentliche Tatsachenbehauptung kann unlautere Handlung darstellen

schematische Darstellung eines Tablets auf dem orangene Markierungen zu sehen sind, in der größten davon ssteht "Taxi", im Hintergrund sind schematisch ein paar Hochhäuser dargestellt
Urteil des OLG Köln vom 13.05.2015, Az.: W 16/15

Wer öffentlich Tatsachen behauptet, die geeignet sind den Betrieb eines Mitbewerbers zu schädigen, begeht eine unzulässige geschäftliche Handlung, wenn die Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Dabei obliegt es dem Verletzer, die Wahrheit dieser Tatsachen zu beweisen, um eine Haftung auszuschließen. Zweifel hinsichtlich der Wahrheit gehen dabei zu Lasten des Verletzers.

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