Inhalte mit dem Schlagwort „Nachbar“

14. Januar 2019

Überwachungskamera an Grundstücksgrenze

Kamera vor Haus
Pressemitteilung Nr. 97/2018 zum Urteil des AG München vom 22.11.2018, Az.: 213 C 15498/18

Sofern eine Überwachungskamera lediglich das eigene Grundstück erfasst, steht angrenzenden Nachbarn grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich des Aufstellens dieser Kamera und des Anfertigens dahingehender Aufnahmen zu. Allein die bloße Möglichkeit, dass eine Positionsänderung der Kamera dazu führen kann, dass auch nicht öffentliche Bereiche, wie angrenzende Grundstücke, die Innenräume der sich darauf befindlichen Wohnräume und sich dort aufhaltender Personen auch erfasst würden, ist nicht als konkrete Gefahr einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Überwachung zu bewerten.

Weiterlesen
17. März 2017

Handyvideo eines Nachbarschaftsstreits verletzt das Persönlichkeitsrecht

Grafik, die ein rot umrandetes Verbotssymbol zeigt, auf welchem ein diagonal durchgestrichenes Smartphone abgebildet ist
Urteil des LG Duisburg vom 17.10.2016, Az.: 3 O 381/15

Bereits die Herstellung von Filmaufnahmen einer Person ohne Verbreitungsabsicht und innerhalb eines öffentlich zugänglichen Bereichs kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründen. Wenngleich sich der Abgebildete bei Aufzeichnung außerhalb seiner besonders geschützten Privatsphäre bewegt, so ist die Aufnahme nur dann als zulässig anzusehen, wenn das vorliegende Interesse des Filmenden bei Würdigung aller Gesamtumstände dem Interesse am Schutze des angegriffenen Persönlichkeitsrechtes überwiegt. Eine mögliche Einwilligung ist hierbei grundsätzlich unbeachtlich, wenn die umstrittene Äußerung im Rahmen eines emotionalen Streitgespräches entstand und daher erkennbare Zweifel an deren Ernsthaftigkeit bestehen.

Weiterlesen
21. September 2012

Widerrufsfrist beginnt bei Zustellung an Nachbarn noch nicht zu laufen

Urteil des AG Winsen vom 28.06.2012, Az.: 22 C 1812/11 Wird im Internet bestellte Ware an einen nicht explizit bevollmächtigten, aber „netten Nachbarn“ zugestellt, beginnt die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen. Dies ist erst dann der Fall, wenn der Besteller innerhalb seines Organisationsbereichs die Möglichkeit hat, die Lieferung zu untersuchen, also gerade nicht, wenn diese noch verschlossen bei einem Nachbarn liegt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a