Inhalte mit dem Schlagwort „Nachbesserung“

05. Juni 2019 Top-Urteil

Verbraucherschutz: bei sperrigen Gütern muss der Verkäufer ausrücken

Weißes Partyzelt mit weißer Sitzgarnitur
Urteil des EuGH vom 23.05.2019, Az.: C-52/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall, beim Kauf eines Partyzelts mit Mängeln die Reparatur des Zeltes am Wohnort des Käufers oder am Sitz der Firma zu erfolgen hat, entschied der Europäische Gerichtshof nun zugunsten der Verbraucher.

Demnach komme es zwar immer noch auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, ist jedoch, der Aufwand des Rücktransports bei dem im Internet bestellten Gut mit so „erheblichen Unannehmlichkeiten“ verbunden, so fällt die Pflicht zur Behebung auf den Verkäufer zurück.

Weiter entschied der EuGH, dass falls der Verkäufer nicht bereit sein sollte, das fünf mal sechs Meter große Zelt abzuholen, er so gegen die vertraglichen Bedingungen verstoße, was wiederum den Verbraucher berechtigt, sofort den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

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27. Juni 2013

Kumulation unerheblicher Mängel kann zum Rücktritt berechtigen

Pressemitteilung Nr. 26/13 des AG München zum Urteil vom 07.02.2013, Az.: 275 C 30434/12 Weist das Erzeugnis eines Werkvertrags mehrere Mängel auf, die jeweils für sich genommen unerheblich sind, kann der Besteller dennoch zum Rücktritt berechtigt sein, wenn alle Fehler zusammen nicht mehr unerheblich sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 10 % des Werklohns ausmachen.
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28. Februar 2013

Tücken bei Wahl der Nachbesserung beim Autokauf

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2012, Az.: 7 U 103/12 Will der Käufer nur Nachbesserung einzelner Teile, kann er wegen weiterer Mängel nicht mehr Ersatzlieferung des gesamtem Kaufgegenstandes verlangen. Dies gilt auch, wenn der Käufer sich hinsichtlich einzelner Teile ausdrücklich gegen eine Nachbesserung ausgesprochen hatte. Dabei führt der Einbau von neuwertigen original Austauschteilen des Fahrzeugherstellers zu Mängelfreiheit ohne technische oder merkantile Wertminderung.
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20. Februar 2013

Nicht fachgerechtes Nachbessern eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt

Pressemitteilung Nr. 23/2013 des BGH vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 374/11 Der Besteller eines mangelbehafteten Neuwagens kann erwarten, dass die Beseitigung eines Mangels den Neuzustand des PKW schafft. Vorliegend hatte ein fabrikneuer BMW Lack- und Karosserieschäden. Wird der Mangel wie hier nachlässig behoben und somit gerade nicht der werksseitig zu erwartende, makellose Neuzustand, welcher bei einem Bestellfahrzeug eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, herbeigeführt, kann der Käufer die Annahme des Wagens verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
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23. Oktober 2012

Zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11 Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
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11. September 2012 Top-Urteil

Gerichtsstand bei Verbrauchsgüterkauf im EU-Ausland nach Erstkontakt über Website

Zwei Einkaufswägen.
Urteil des EuGH vom 06.09.2012, Az.: C-190/11

Ein Verbraucher kann bei grenzüberschreitenden Geschäften mit einem Unternehmer auch außerhalb des Fernabsatzes vor den inländischen Gerichten klagen. Allerdings nur dann, wenn die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet ist. Insoweit sind sowohl die Aufnahme von Fernkontakt als auch die Buchung eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung im Fernabsatz und erst recht der Abschluss eines Verbrauchervertrags im Fernabsatz Indizien dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.

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19. Juli 2012

Das „Montagsauto“

Urteil des OLG Oldenburg vom 04.04.2012, Az.: 3 U 100/11

Ein Verkäufer muss sich etwaige Reparaturversuche im Rahmen des Gewährleistungsrechts nicht als vergebliche Versuche der Nacherfüllung zurechnen lassen, wenn sie in einer anderen Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines "Montagsautos" ist hingegen auch ohne Einräumung von Nachbesserungsversuchen grundsätzlich möglich. Handelt es sich jedoch lediglich um Bagatellmängel (hier: Mängelbeseitigungskosten 3 % des Gesamtkaufpreises), ist ein Fahrzeug nicht als "Montagsauto" einzuordnen.
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11. März 2011

Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Pressemitteilung Nr. 40/2011 des BGH zum Urteil vom 09.03.2011, Az.: VIII ZR 266/09 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt, wenn dieser die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat. Für den Fall, dass die Kaufsache nach einer Nachbesserung weiterhin den beanstandeten Mangel aufweist, entschied der BGH allerdings nunmehr, dass der Käufer nicht nachweisen muss, dass dieser Mangel auf dieselbe technische Ursache zurückzuführen ist, wie der zuvor gerügte Mangel. Sofern eine Verursachung durch ein unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen werden kann, bezieht sich die Beweislast des Käufers nicht auf die Frage nach der Ursache des Mangels.
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30. August 2010

Rücktritt nur bei erfolgloser Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 34/2010 des AG München zum Urteil vom 24.02.2010, Az.: 233 C 30299/09

Der Rücktritt von einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels an einem Produkt ist nur dann möglich, wenn dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde und der Verkäufer zweimal die Möglichkeit zur Reparatur hatte. Ein Rücktritt ist ferner dann möglich, wenn die Reparatur fehlgeschlagen oder vom Verkäufer verweigert wurde. Wird dem Verkäufer dagegen keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben, ist ein Rücktritt unzulässig.
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