Inhalte mit dem Schlagwort „Nachvergütung“

02. März 2020 Top-Urteil

Nachvergütung des Filmwerkes „Das Boot“ – Gericht muss erneut entscheiden

Videokamera vor einem Kameramann
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18

Im Streit um die Nachvergütung des Films "das Boot" hat der BGH nun das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Nachvergütung für seine Tätigkeit als Chefkameramann verklagt. Grund für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind Berechnungsfehler bei der Prüfung des streitgegenständlichen Anspruchs des Klägers. Das Berufungsgericht hat laut BGH die falsche Vergütung zugrunde gelegt, weshalb erneut geklärt werden müsse, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der gezahlten Pauschalvergütung und den durch die Ausstrahlung erlangten Vorteilen der Beklagten besteht.

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09. April 2021

Comedyserie „Sechserpack“: Streit um Nachvergütung

Fernbedienung Netflix
Pressemitteilung Nr. 4/2021 zum Urteil des LG München I vom 29.01.2021, Az.: 21 O 19277/18

Eine Hauptdarstellerin der Comedyserie „Sechserpack“ darf Auskunft über die Höhe der mit der Serie erzielten Einnahmen von dem Fernsehsender verlangen, welcher die Serie ausgestrahlt hat. Der Anspruch dient dazu, einen möglichen Nachvergütungsanspruch möglichst genau beziffern zu können. Eine Nachvergütung kann verlangt werden, wenn das bezahlte Honorar in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht, die mit der Verwertung der Leistung erzielt wurden.

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21. Oktober 2013

45 Millionen Euro Nachzahlung für Kabel Deutschland

Pressemitteilung der VG Media zum Urteil des LG Berlin vom 13.08.2013
Bereits seit 2006 hat die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH die privaten TV- und Hörfunksender lediglich unzureichend vergütet, zu dieser Entscheidung kommt das Landgericht Berlin in einem kürzlich ergangenen Urteil. In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Verwertungsgesellschaft Media, welche die privaten Fernseh- und Hörfunksender vertritt, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der VG Media eine angemessene Nachvergütung für die Kabelweitersendung in Höhe von ca. 45 Millionen Euro zusteht.
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28. Februar 2011

Ehemalige Grafikerin des Tatort-Vorspanns hat (doch) keinen Anspruch auf Nachvergütung und Benennung als Urheber

Pressemitteilung Nr. 2/11 des OLG München zum Urteil vom 10.02.2011, Az.: 29 U 2749/10

Eine Grafikerin und Trickfilmerin, die vor 40 Jahren den Vorspann der bekannten Krimiserie "Tatort" mit entworfen hat, muss in diesem nicht als Urheberin genannt werden und hat keinen Anspruch auf eine Nachvergütung nach § 32a UrhG. Im Gegensatz zum Landgericht urteilte das OLG München nun, dass ein Nachvergütungsanspruch nur dann bestünde, wenn der Beitrag des eine Nachvergütung beanspruchenden Urhebers für das Gesamtwerk nicht nur von untergeordneter Bedeutung wäre. Bei einem Vorspann ist dies jedoch der Fall.
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