Inhalte mit dem Schlagwort „Nachvergütungsanspruch“

09. April 2024 Top-Urteil

Kein Nachvergütungsanspruch für Grafik auf Euro-Geldscheinen

Schwarzgoldene Justitia auf Einhundert Euro Scheinen
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.02.2024, Az.: 11 U 83/22

Ein Nachvergütungsanspruch eines Kartografen, der die Darstellung des europäischen Kontinents auf den Euro-Banknoten hergestellt haben soll, besteht laut Gericht nicht. Es besteht für ihn kein Anspruch auf Beteiligung an Seigniorage-Einkünfte, da diese nicht aus der Nutzung des Werks resultieren, sondern unabhängig von einer Verwendung der Darstellung entstehen.

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01. Juli 2016

Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung für Zeitungsfotografen

Kamera liegt auf Zeitung
Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2016, AZ.: 4 U 40/15

Steht einem Urheber ein Nachvergütungsanspruch gemäß § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG zu, so geht diesem Anspruch grundsätzlich das Tarifrecht vor. Die Vertragsparteien sind jedoch erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts an den Tarifvertrag gebunden. Auf die Vereinbarung eines rückwirkenden Beginns der Mitgliedschaft kommt es nicht an. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann der gültige Tarifvertrag jedoch indizielle Wirkung haben. Ebenso können gemeinsame Vergütungsregeln herangezogen werden, die erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten sind.

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07. Dezember 2011

Kein Nachvergütungsanspruch für Elvis Presley

Pressemitteilung Nr. 12/11 des LG München zum Urteil vom 23.11.2011, Az.: 21 O 25511/10

Wir berichteten bereits vor wenigen Wochen, dass Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. von Antenne Bayern zu dem Thema der Nachvergütung für die Erben von Elvis Presely interviewt wurde. Sie klagten vor dem LG München, denn in Anbetracht der im Jahre 1990 verlängerten Schutzfrist für Tonaufnahmen von 25 auf 50 Jahre, sei die damalige Entlohnung Presleys zu niedrig angesetzt.
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18. August 2011

Synchronsprecher werden nur einmal bezahlt

Urteil des KG Berlin vom 29.06.2011, Az.: 24 U 2/10 Ein Synchronsprecher hat keinen Anspruch auf eine Nachvergütung gemäß § 32a Abs. 2, Abs. 1 UrhG, wenn seine Leistung im Verhältnis zum Gesamtwerk einen untergeordneten Beitrag darstellt.
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