Hotels können sich nicht gegen Nackte wehren
Urteil des KG Berlin vom 09.11.2010, Az.: 5 U 69/09 Die Verwendung einer fremden Marke in einer Fotografie mit (angeblich) anstößigem Inhalt, kann von der Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG, gedeckt sein.
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