Welle schlägt hohe Wellen
Urteil des LG Köln vom 18.05.2009, Az. 81 O 220/08
Die Gemeinde Welle hat keinen Anspruch auf die Domain "welle.de", da die Idee zur Domainnutzung zeitlich zuvor schon von einem anderen umgesetzt worden ist und der Domainname aus einem Wort besteht, das eine Sachbezeichnung darstellt und wegen Unbekanntheit der Gemeinde als solche verstanden wird. Welle wird als Sache verstanden, solange es ohne eine bestimmte ergänzende Eigenschaftsbeschreibung wie etwa "Gemeinde" genannt wird. Somit gilt hier in Bezug auf die Domain die Priorität.