Inhalte mit dem Schlagwort „Namensanmaßung“

20. April 2018 Kommentar

Domain „wir-sind-afd.de“ verletzt Namensrecht der Partei

Würfel mit Buchstaben Kürzel Afd
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 06.02.2018, Az.: 33 O 79/17

Politische Parteien müssen nicht nur zu Wahlkampf-Zeiten mitunter harsche Kritik einstecken. Da verwundert es sicherlich nicht, dass ein Blogger eine Domain registriert, die den Namen einer solchen - hier jedenfalls umstrittenen - Partei beinhaltet, um diese Webseite zur Stimmungsmache zu nutzen. Inwiefern eine derartige Domainverwendung gegen das Namensrecht einer Partei verstoßen kann, hatte kürzlich das Landgericht Köln zu entscheiden.

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20. Oktober 2014 Kommentar

LG Arnsberg – Unkenntnis von eigener Domaininhaberschaft schützt nicht vor Haftung

Kommentar zum Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Registriert eine Person eine Domain in Kenntnis von bestehenden fremden Rechten an dem Domainnamen, so kann dies selbstverständlich zu einem Freigabeanspruch des Rechteinhabers gegen den Domaininhaber mit entsprechender Kostenlast führen. Doch was passiert, wenn der Domaininhaber gar nicht weiß, dass er Inhaber einer bestimmten Domain ist? Ob in einem solchen Fall Ansprüche gegen den Domaininhaber geltend gemacht werden können, hatte das LG Arnsberg zu entscheiden.

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07. Februar 2014

Bezeichnung „Der Wendler“ in Alleinstellung unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.05.2013, Az.: I-20 U 67/12

Der Schlagerstar Michael Wendler darf die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" wegen der Gefahr der Verwechslung mit dem ebenfalls im Schlagergeschäft tätigen Frank Wendler nicht ohne einen klarstellenden Zusatz verwenden, wenn sich die Zuordnung nicht aus den Umständen ergibt. Es muss vielmehr der Vorname hinzugefügt werden. In einem solchen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen sind die Namensträger zur Rücksichtnahme verpflichtet. Eine Ausnahme davon ist nur dann anzunehmen, wenn eine Zuordnungsverwirrung wegen der überragenden Bekanntheit einer der Beteiligten in der Praxis nicht besteht.

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23. August 2013

Unzulässige Namensanmaßung: „aserbaidschan.de“

Urteil des KG Berlin vom 07.06.2013, Az.: 5 U 110/12 Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, hierdurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Der Republik Aserbaidschan steht das Recht an der Domain aserbaidschan.de zu, da gerade der Name, welcher für eine bestimmte Gebietskörperschaft im Inland gemeinhin genutzt wird, den Schutz des § 12 BGB genießt.
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11. Juli 2013

berlin.com

Urteil des KG Berlin vom 15.03.2013, Az.: 5 U 41/12 Es ist Städten und Gebietskörperschaften vorbehalten, ihre Namen als Second-Level-Domain zu nutzen.
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24. Januar 2011

Ohne Namensanmaßung kein Anspruch auf Verzicht einer Domainregistrierung

Urteil des OLG Köln vom 19.03.2010, Az.: 6 U 180/09 Der Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domainnamens kann nur verlangt werden, wenn jede Belegung der zugehörigen Webseite notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung erfüllt. Der streitgegenständliche Domainname "www.dsds-news.de" führt nicht mit jeder Benutzung zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendung.
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