Inhalte mit dem Schlagwort „namensmäßige Benutzung“

24. Oktober 2011

Innehaben einer Domain stellt noch keine Markennutzung dar

Urteil des OLG Naumburg vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10

Das bloße Innehaben einer Domain ohne erkennbare tatsächliche Nutzung stellt weder eine Markennutzung i.S.d. § 14 MarkenG dar, noch erwächst daraus ein Namensrecht. Das Verhindern oder Erschweren der Nutzung der Internetadresse durch Blockade ist daher nur eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung.
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