Inhalte mit dem Schlagwort „Namensrecht“

20. November 2014 Kommentar Top-Urteil

LG Köln – Bundesrepublik Deutschland hat Anspruch auf Freigabe der Domain bag.de

Web-Adresse "http://www.". Internetrecht/Domainrecht.
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Das Namensrecht schützt den Träger eines bestimmten Namens, diesen Namen auch im Rahmen einer Internet-Domain verwenden zu können. Doch was gilt im Fall einer Abkürzung des geschützten Namens, insbesondere dann, wenn diese Abkürzung zugleich als generischer Begriff verstanden werden könnte? Das Landgericht Köln hatte nun einen solchen Fall im Zusammenhang mit der Domain bag.de zu entscheiden.

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21. April 2017 Kommentar

fc.de steht doch nicht für den 1. FC Köln – und dann doch

FC-Wimpel mit Fußball
Vergleich zum Verfahren vor dem OLG Köln vom 17.03.2017, Az.: 6 U 149/16

Vor wenigen Monaten lautete es vor dem LG Köln noch: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Entsprechend verurteilten die Richter unseren Mandanten dazu, die auf ihn registrierte Domain „fc.de“ für den 1. FC Köln freizugeben (Urteil vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15). Dieser Ansicht erteilten die Richter am OLG Köln in der Berufungsverhandlung Ende letzter Woche jedoch eine deutliche Absage und folgten nach vorläufiger Rechtsauffassung vielmehr unserer Argumentation: es mag zwar nur einen 1. FC Köln geben, aber ganz sicherlich nicht nur den einen „FC“, da dies eben auch schlicht die gängige Abkürzung für „Fußballclub“ darstellt.

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20. September 2016 Kommentar

Landgericht Köln spricht dem 1. FC Köln die Domain „fc.de“ zu

Beginn einer Domain-Adresse mit schwarzem Mauszeiger
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15

Die kurze und einprägsame Domain „fc.de“ ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesligaverein 1. FC Köln und einem durch die Kanzlei Hild & Kollegen vertretenen privaten Domaininhaber. Für die Kölner Richter, die vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil in der Sache fällen mussten, steht fest: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Die Auffassung, dass die Domainregistrierung eine Namensrechtsverletzung des Bundesligisten darstellt, ist jedoch nicht unumstritten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Das OLG Köln teilte in der Berufungsverhandlung mit, dass es nach vorläufiger Rechtssauffassung kein Namensrecht des 1. FC Köln an der Abkürzung „FC“ gebe, weil es sich dabei um die gängige Abkürzung für Fußballclub handele. Die Parteien haben sich daraufhin verglichen.

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23. Oktober 2015

Vertrag über unbeschränkte Nutzungsrechte beinhaltet keinen Verzicht auf Namensnennung

Strichmännchen_Urheberrechtssymbol
Pressemitteilung Nr. 62/15 zum Urteil vom 24.06.2015, Az.: 142 C 11428/15

Wer Bilder eines Fotografen öffentlich auf seiner Webseite verwendet, hat grundsätzlich die Pflicht, den Namen des Fotografen zu nennen. Durch die Benutzung der Fotos ohne die Namensnennung wird gegen das Recht auf Namensnennung des Urhebers verstoßen.

Der Fotograf allein hat das Recht zu entscheiden, ob Fotos ausschließlich unter Nennung seiner Urheberbezeichnung genutzt werden dürfen oder nicht. Ein mit dem Fotografen geschlossener Vertrag, der dem Vertragspartner die unbeschränkten Nutzungsrechte der Fotos einräumt, beinhaltet keinen Verzicht auf die Namensnennung.

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29. Dezember 2014

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Culinaria“ und „Villa Culinaria“

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 179/10

Zwischen den Zeichen „Culinaria“ und „Villa Culinaria“ besteht mangels hohen Grades an Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da für die angesprochenen Verkehrkreise erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Zeichen handelt und zwischen dem Gastronomiebetrieb „Villa Culinaria“ und „Culinaria“ als Belieferer des Großhandels, trotz der hohen Warenähnlichkeit, keine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung hergestellt werden kann.

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20. Oktober 2014

Unkenntnis über die eigene Domaininhaberschaft schützt nicht vor Ansprüchen von berechtigten Dritten

Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Verletzt der Inhaber einer Domain durch diese das Namensrecht eines Dritten, so kann er sich nicht auf Unwissenheit hinsichtlich seiner Inhaberschaft berufen, oder darauf, dass er die Domain nicht selbst angemeldet hat. Als Inhaber der Domain hat er die Entscheidungsgewalt bezüglich der Domain und ihrer Inhalte. Ansprüche des tatsächlichen Namensträgers auf Freigabe der Domain, sowie auf Erstattung der durch den Streit entstandenen Kosten können sich aus dem verschuldensunabhängigen § 12 BGB ergeben, setzen also gerade keine Kenntnis von der eigenen Stellung als Domaininhaber voraus. Eine Verletzung des Namensrechts durch eine Domain ist gegeben, wenn sie mit den Namen des Namensträgers identisch sind oder aus ihm abgeleitet werden können und dem Domaininhaber keine Rechte an dem Namen zustehen.

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20. Oktober 2014 Kommentar

LG Arnsberg – Unkenntnis von eigener Domaininhaberschaft schützt nicht vor Haftung

Kommentar zum Urteil des LG Arnsberg vom 11.08.2014

Registriert eine Person eine Domain in Kenntnis von bestehenden fremden Rechten an dem Domainnamen, so kann dies selbstverständlich zu einem Freigabeanspruch des Rechteinhabers gegen den Domaininhaber mit entsprechender Kostenlast führen. Doch was passiert, wenn der Domaininhaber gar nicht weiß, dass er Inhaber einer bestimmten Domain ist? Ob in einem solchen Fall Ansprüche gegen den Domaininhaber geltend gemacht werden können, hatte das LG Arnsberg zu entscheiden.

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07. Oktober 2014

Zum Nutzungsrecht und Urheberbenennungsanspruch bei Hoheitszeichen

Beschluss des OLG Frankfurt vom 15.08.2014, Az.: 11 W 5/14

Wird im Auftrag eines Hoheitsträgers ein Hoheitszeichen gefertigt, zu dessen Verwendung ausschließlich der Hoheitsträger berechtigt ist, so ist anzunehmen, dass dem Auftraggeber die umfassende und ausschließliche Nutzung eingeräumt wird. Hat der Urheber sein Namensrecht über längere Zeit nicht ausgeübt und liegt darin eine konkludent vereinbarte Beschränkung des Namensnennungsrecht, ist auch der Erbe an den Verzicht gebunden.

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22. September 2014

Lieberberg darf Festival-Namen „Rock am Ring“ weiterhin verwenden

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Koblenz vom 29.08.2014, Az.: 6 U 850/14

Der Konzertveranstalter M. Lieberberg ist Rechtsinhaber eines möglicherweise entstandenen Werktitelrechts hinsichtlich der Bezeichnung "Rock am Ring". Eine Vereinbarung zwischen den Verantwortlichen des ersten Festivals begründete ein alleiniges Recht des Konzertveranstalters zur Benutzung der Bezeichnung. Ein Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung und Veranstaltung des Festivals unter dem Titel "Rock am Ring" steht der Nürburgring GmbH daher nicht zu.

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05. September 2014 Top-Urteil

Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain „bag.de“

Domain mit den Buchsataben "www". Domainrecht
Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14

Der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain im allgemeinen einen Hinweis auf den Namen des Betreibers einer Internetadresse. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, kann dieser Schutz ebenfalls gelten. Diesen namensrechtlichen Schutz kann das Bundesarbeitsgericht aufgrund der seit 1955 andauernden und bundesweiten Benutzung seines Kürzels "BAG" für sich beanspruchen. Aus diesem Grund wurde einem Domainhändler aufgegeben, die Domain "bag.de" freizugeben.

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