„kicker“ ohne Fußball erfolgreich
Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 96/06 Das "kicker"-Logo ist generell als Markenkennzeichnung für Sportartikel und andere Warengruppen geeignet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff "kicker" nicht derart gebräuchlich, dass ein Freihaltungsbedürfnis von Seiten der Allgemeinheit besteht. Die Hauptverwendung des Wortes besteht in Verbindung mit Fußball oder dem gleichnamigen Magazin.
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