LG Stuttgart – Im Fall von .EU-Domains besteht ein Anspruch auf Übertragung der Domain
Bereits 2001 entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2001 – I ZR 138/99 – shell.de), dass der Inhaber eines bestimmten Namens, der ein vorrangiges Recht an einer .de-Domain geltend machen kann, einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der weiteren Benutzung, jedoch nicht auf Übertragung dieser Domain geltend machen kann.