Inhalte mit dem Schlagwort „nationales Recht“

10. November 2015

Zur Anwendung nationalen Datenschutzrechts auf eine ausländische Gesellschaft

Schloss auf Tastatur symbolisiert Online-Datenschutz
Urteil des EuGH vom 01.10.2015, Az.: C-230/14

Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 ist dahingehend auszulegen, dass es der Kontrollstelle eines Mitgliedstaats erlaubt ist, auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten nationales Datenschutzrecht anzuwenden, selbst wenn die Gesellschaft, die für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen ist. Dies gilt, soweit der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet der Kontrollstelle eine effektive und tatsächliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung ausübt.

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04. Juni 2013

Absprachen über Stundensätze zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten

Urteil des EuGH vom 14.03.2013, Az.: C-32/11 Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorabentscheidungsersuchen entschieden, dass Absprachen über die Vergütung von Stundensätzen zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten gemäß Art. 101 AEUV kartellrechtswidrig sein können. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass solche Vereinbarungen als eine „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden können, sofern sich nach dem Inhalt und dem Ziel dieser Vereinbarungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem sie stehen, ergibt, dass sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind.
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29. September 2011

„Bayerisches Bier“ – Markenschutz durch geografische Herkunftsangabe?

Pressemitteilung Nr. 144/2011 zum Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04

In dem seit mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und einer niederländischen Brauerei über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" deutet sich ein Ende an. Die IR-Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist prioritätsälter (1995) als die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geographische Angabe „Bayerisches Bier“ (2001). Bei Anmeldungen im verkürzten Verfahren i.S.d. früheren Art. 17 VO 2081/92 existierte keine Vorveröffentlichung des Eintragungsantrags, deshalb kommt es auf die erste tatsächliche Veröffentlichung an. Daher ist nunmehr zu prüfen, ob das Zeichen „Bayerisches Bier“ die §§ 126, 127 MarkenG in Anspruch nehmen kann.
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