Inhalte mit dem Schlagwort „Netzinfrastrukturbetriebe“

07. Februar 2020

E-Mail-Dienst „Gmail“ ist kein Telekommunikationsdienst

Geöffneter Brief mit @ Zeichen als Inhalt
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 05.02-2020, Az.: 13 B 1494/19

Selbst wenn ein E-Mail-Dienst, wie Gmail, beim Versenden und Empfangen von Nachrichten aktiv tätig wird, indem den E-Mail-Adressen die entsprechende IP-Adresse zugeordnet wird oder die Nachrichten in das Internet eingespeist oder aus dem Internet empfangen werden, um sie den Empfängern zuzustellen, ist der Dienst nicht als Telekommunikationsdienst einzustufen. Das Funktionieren von Gmail wird wesentlich von Internetzugangsanbietern der Absender und Empfänger sichergestellt. Diese Tätigkeit ist dem E-Mail-Dienst darüber hinaus nicht zurechenbar.

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