Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage – DSGVO Vorgaben eingehalten?
Wird ein Foto im Internet veröffentlicht und sind die abgebildeten Personen identifizierbar, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wofür nach der DSGVO eine Einwilligung nötig ist. Fehlt diese, kann die Verarbeitung dennoch rechtmäßig sein, beispielsweise unter den Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dafür müsste die Veröffentlichung des Fotos zur Wahrung berechtigter Interessen nötig sein. Das Gericht hat zwar das berechtigte Interesse einer Partei, über politische Aktivitäten zu informieren, anerkannt. Allerdings kam es zum Ergebnis, dass dies auch durch Bilder, auf denen Gesichter weiterer Personen unkenntlich gemacht wurden, geschehen kann. Da dies in dem streitigen Fall unterlassen wurde, konnte die Veröffentlichung auch nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO gestützt werden.