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22. April 2015

Wettbewerbswidrige Wiederholung eines Auftrags zur Rufnummernportierung

Symbol eines Festnetz-Telefons auf blauem Hintergrund, von dem ein Pfeil wegführt
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.11.2014, Az.: I-15 U 56/14

Übermittelt ein Telekommunikationsunternehmen an einen Konkurrenten einen zweiten Auftrag zur Rufnummernportierung, obwohl der Kunde seine Kündigung beim vorherigen Anbieter zurückgenommen hat und die Übertragung seiner Rufnummer nicht erneut beantragt hat, so handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung. Es liegt hierbei ein Fall des unzulässigen Abfangens von Kunden des vorherigen Anbieters vor.

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