Inhalte mit dem Schlagwort „Neutralität“

03. November 2021

Landkreis Osnabrück: Werbung für LUCA-App nur unter Berücksichtigung anderer Mitbewerber

Corona-Virus auf Smartphone
Pressemitteilung des VG Osnabrück zum Beschluss vom 15.06.2021, Az.: 1 B 24/21

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Landkreis Osnabrück auf seiner Webseite nicht allein für die LUCA-App werben darf. Es ist zwingend erforderlich, dass neutral über digitale Alternativen informiert wird. Amtliche Informationen der Öffentlichkeit können insbesondere dann einen Grundrechtseingriff darstellen, wenn durch die Werbung gezielt eine Schlechterstellung der Markt- und Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen erfolgt.

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24. April 2020

Versicherungsmakler als Tochterunternehmen unabhängig?

Diagramm vor einem mit Versicherungsmakler beschrifteten Ordner
Urteil des OLG München vom 16.01.2020, Az.: 29 U 1834/18

Eine Versicherungsmaklerin darf als solche auftreten, auch wenn sie als Tochterunternehmen fungiert und die Mehrheit ihrer Geschäftsanteile einem Versicherungsunternehmen obliegt. Ihr Auftreten als solche könne beim Verbraucher nicht den Anschein erwecken, bei einer Versicherungsmaklerin dürfe es keine Mehrheitsbeteiligung geben. Jedoch habe sie die Behauptung neutral und unabhängig zu sein zu unterlassen, da dies den Verbraucher über die Beteiligungsverhältnisse täuschen könnte. Er könnte nicht nur das Handeln der Versicherungsmaklerin für unabhängig halten, sondern fälschlicherweise auf deren tatsächliche Unabhängigkeit schließen.

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23. Juni 2009

Politischer Wahlaufruf auf der Homepage einer Gemeinde nicht erlaubt

Gerichtsbescheid des VG Meiningen vom 06.05.2009, Az.: 2 K 112/09 Me

Gemeinden dürfen auf ihrer Homepage Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache, aber keine unzulässige Wahlbeeinflussung betreiben. Dies würde gegen das Gebot strikter gemeindlicher Neutralität und das Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien verstoßen. Als Herausgeberin der Homepage ist die Gemeinde für den Inhalt verantwortlich. Veröffentlicht sie den Aufruf einer politischen Initiative, macht sie sich diesen zu Eigen und betreibt parteiergreifende Werbung.

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