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Pressemitteilung Nr. 25/2013 des BGH zum Beschluss vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, wie weitreichend Schutzmaßnahmen von Videospielen geschützt werden und von welcher Norm dieser Schutz erfasst wird. Fraglich ist, ob Videospiele, die sowohl Computerprogramme als auch Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerke enthalten, in den Schutzbereich der speziell für Computerprogramme entwickelten oder der allgemein für Werke geltenden Bestimmungen fallen.
Aktuell geht eine Abmahnwelle durch die Gastronomie: Wer passend zum von dem Maya-Kalender vorhergesagten Weltuntergang eine Party feierte, hatte mit etwas „Glück“ bereits an Silvester eine Abmahnung im Haus. Ein findiger Gastronom aus Hof hatte sich nämlich den Begriff „Weltuntergang“ als Marke für den Gastronomiebereich schützen lassen. Er selbst veranstaltete auch mehrere Events unter diesem Label und sieht nun in Partys anderer Veranstalter eine Verletzung seiner Markenrechte.
Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 28.12.2012 Der neue Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 beträgt - 0,13 Prozent. Bis zum 31.12.2012 lag er noch bei 0,12 Prozent. Damit erreicht er erstmals einen negativen Wert und damit den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 4,87 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,87 Prozent.
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 31.10.2012 In einer Ende Oktober abgehaltenen Sitzung hat das Bundeskabinett das Achte Urheberrechtsänderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Änderungsgesetz soll die EU-Richtlinie 2011/11/EU in nationales Recht umgesetzt werden, wodurch eine Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erforderlich ist. Die wohl wichtigste Neuerung ist in der Anhebung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von bisher 50 auf 70 Jahren zu sehen.
Mitteilung zum Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 06.11.2012 In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Nürnberg-Fürth eine von Nike durchgesetzte einstweilige Verfügung wegen einer angeblichen Patentverletzung durch einen Laufschuh von adidas aufgehoben. Streitgegenstand war ein besonderes Faserverschmelzungsverfahren, mit Hilfe dessen die Laufschuhe nicht mehr aus mehreren Teilen zusammengesetzt, sondern in einem Stück hergestellt werden können. Die Richter folgten der Auffassung des fränkischen Unternehmens, nach der das Produktionsverfahren bereits seit mehr als 70 Jahren bekannt und somit nicht mehr schützenswert sei.
Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 30.10.2012 Laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, hat der Süßwarenhersteller Haribo vor dem LG Köln eine Klage gegen den Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli eingereicht. Streitgegenstand ist der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy. Haribo sieht durch den „Goldteddy“ die Markenrechte an seinem aus Fruchtgummi bestehenden „Goldbären“ verletzt. Zusätzlich zu einem geforderten Verkaufsstopp des Schokoladenteddys, fordert das Bonner Unternehmen von Lindt Schadensersatz.
Pressemitteilung des BMJ vom 29.08.2012 Gewerblich arbeitende Suchmaschinenbetreiber sowie Anbieter von Diensten, die Internetinhalte ähnlich einer Suchmaschine bereitstellen, sollen zukünftig an die Verlage für die Nutzung von Presseerzeugnissen ein Entgelt bezahlen. Damit erhalten Presseverleger für ihre online angebotenen Verlagserzeugnisse ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Nutzung für nicht gewerbliche Anbieter sowie Verbraucher soll jedoch weiterhin kostenlos bleiben.
Die "Button-Lösung" bringt für jeden grundlegende Änderungen mit sich, der im Internet geschäftlich tätig ist. Falls die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern darüber hinaus kommt kein gültiger Vertrag zu Stande. Sind Sie vorbereitet?
Urteil des LG München I vom 20.06.2012, Az.: 21 O 22196/08
BereitsEnde 2009 stellte das Landgericht München I fest, dass der Import und Vertrieb von sogenannten Slot-1-Karten zur Umgehung des Kopierschutzes der Spielekonsole Nintendo DS die Urheberrechte von Nintendo verletzt. Nun wurde der beklagte Online-Shop, nachdem er Auskunft erteilte, zu einem Schadensersatz in Höhe von 1 Million EUR verurteilt.
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