Keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Beschränkung der Unterlassungserklärung auf einzelne E-Mail-Adressen
Urteil des LG Hagen vom 25.10.2013, Az.: 2 O 278/13
WeiterlesenEine Unterlassungserklärung wegen unverlangter E-Mail-Werbung darf nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen des Empfängers beschränkt werden, da dies die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.