„Kapital€s Vertrauen“ ist nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 25.10.2011, Az.: 33 W (pat) 88/10 Dem Zeichen „Kapital€s Vertrauen“ fehlt für die beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, da der Verkehr darin nicht den Hinweis auf die betriebliche Herkunft, sondern lediglich eine inhaltliche Präzisierung der Dienstleistung erblickt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine beschreibende Sachangabe, die die angebotenen Dienstleistungen dahingehend beschreibt, dass diese ein besonders großes Vertrauen verdienen oder ein solches schaffen und einen Bezug zu Finanzangelegenheiten aufweisen.
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