Abbruch einer eBay-Auktion
Urteil des AG Eschweiler vom 01.10.2013, Az.: 26 C 111/13 Auf der Auktionsplattform eBay kommt grundsätzlich mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande. Selbiges gilt auch für den vorzeitigen Abbruch einer Auktion. Allein ein niedriger Kaufpreis eines Artikels (hier: 1 € für ein Kraftfahrzeug) ist kein Grund wegen Sittenwidrigkeit von der Nichtigkeit eines Vertrages auszugehen, da bei Erstellung des Angebots ohne Weiteres einen Mindestpreis hätte angeben werden können, um einen Verkauf unter Wert zu verhindern.
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