Inhalte mit dem Schlagwort „niedriger Kaufpreis“

11. Dezember 2013

Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des AG Eschweiler vom 01.10.2013, Az.: 26 C 111/13 Auf der Auktionsplattform eBay kommt grundsätzlich mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande. Selbiges gilt auch für den vorzeitigen Abbruch einer Auktion. Allein ein niedriger Kaufpreis eines Artikels (hier: 1 € für ein Kraftfahrzeug) ist kein Grund wegen Sittenwidrigkeit von der Nichtigkeit eines Vertrages auszugehen, da bei Erstellung des Angebots ohne Weiteres einen Mindestpreis hätte angeben werden können, um einen Verkauf unter Wert zu verhindern.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a