Personenbezogene Daten dürfen nicht per Fax versendet werden
Die Frage, ob personenbezogene Daten per FAX übermittelt werden dürfen, entschied das OVG in Lüneburg dahingehend, dass die Sicherheitsvorkehrung je nach Sensibilität und Bedeutung der Daten anzupassen seien. Im vorliegenden Fall enthielt ein Bericht, welcher per FAX übermittelt wurde, neben Namen und Anschrift einer Firma die mit verbotenen Stoffen umgeht auch die Fahrzeugidentifikationsnummer und das amtliche Kennzeichen.