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25. August 2020

Personenbezogene Daten dürfen nicht per Fax versendet werden

Finger tippt auf Tatstatur mit sensiblen Daten
Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.07.2020, Az.: 11 LA 104/19

Die Frage, ob personenbezogene Daten per FAX übermittelt werden dürfen, entschied das OVG in Lüneburg dahingehend, dass die Sicherheitsvorkehrung je nach Sensibilität und Bedeutung der Daten anzupassen seien. Im vorliegenden Fall enthielt ein Bericht, welcher per FAX übermittelt wurde, neben Namen und Anschrift einer Firma die mit verbotenen Stoffen umgeht auch die Fahrzeugidentifikationsnummer und das amtliche Kennzeichen.

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