Vorteile einer Referenzseite für alle
Urteil des LG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 22 S 327/08
Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
WeiterlesenWird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.